Die unabhängige Energiekompetenz für den Landkreis Tübingen

Thermografie-Aktion gestartet

Mit unserer landkreisweiten Thermografie-Aktion unterstützen wir Sie dabei, die bislang unerkannten Wärmeverluste und Wärmebrücken an Ihrem Gebäude gezielt aufzuspüren und direkt sichtbar zu machen. Sichern Sie sich Ihr umfangreiches Wärmebild-Paket zu attraktiven Konditionen und profitieren Sie zusätzlich von einem Partner-Rabatt.

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Änderungen am Gebäudeenergiegesetz

Durch die beschlossenen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert werden. Informieren Sie sich hier über die künftigen Regelungen und nehmen Sie unser unabhängiges Beratungsangebot in Anspruch. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren individuellen Fragen.

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Ihre regionalen Energieexperten

Wer Energie sparen will braucht praxistaugliche Ideen und eine durchdachte Herangehensweise. Wir arbeiten unabhängig, neutral und werfen einen ganzheitlichen Blick auf Ihre individuellen Fragen. Wir klären Ihren persönlichen Informationsbedarf und finden gemeinsam mit Ihnen die ökologisch und ökonomisch beste Lösung. Sprechen Sie uns einfach an – wir freuen uns auf Sie.

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Energieberatung für Privathaushalte

Mit unseren unabhängigem Beratungsangebot unterstützen wir Sie beim energieeffizienten Bauen und Sanieren und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Außerdem informieren wir Sie über geeignete Fördermittel.

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Angebote für Unternehmen

In vielen Unternehmen schlummern ungenutzte Potenziale an Energie- und Materialeffizienz. Wir unterstützen Sie bei der Reduzierung von Kosten und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

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Angebote für Kommunen

Wir unterstützen Städte und Gemeinden beim Energiesparen in den eigenen Liegenschaften und entwickeln zukunftsfähige Energie- und Klimaschutzkonzepte.

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Aktuelle Tipps und Infos

 

Privilegierung für Steckersolar-Geräte

Der Vorteil der Privilegierung besteht darin, dass es der Vermieter nun deutlich schwerer hat, sich gegen die Anbringung auszusprechen. Während bisher ein kommentarloses „Nein!“ einfach hingenommen werden musste, kann nun nur abgelehnt werden, wenn die Installation dem Vermieter „nicht zugemutet“ werden kann.

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Solarpaket beschlossen

Bereits im vergangenen Jahr wurden umfassende Änderungen im Bereich der PV-Stromnutzung durch den Bund angekündigt. Konkret besteht seit dem Frühjahr 2023 der Plan zur Umsetzung von zwei sogenannten Solarpaketen.

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Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024

Mehr als drei Viertel der Heizungen in Deutschland werden immer noch mit Öl und Erdgas betrieben. Durch die beschlossenen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert werden. Außerdem wird die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien beim Heizungstausch mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft und Übergangsregelungen aufgenommen.

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