Kommunale Klimaschutzaktivitäten im Landkreis Tübingen

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Solarspitzengesetz tritt am 1. März 2025 in Kraft

Das Solarspitzengesetz, das am 1. März 2025 in Kraft tritt, bringt wesentliche Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen in Deutschland

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Privilegierung für Steckersolar-Geräte

Der Vorteil der Privilegierung besteht darin, dass es der Vermieter nun deutlich schwerer hat, sich gegen die Anbringung auszusprechen. Während bisher ein kommentarloses „Nein!“ einfach hingenommen werden musste, kann nun nur abgelehnt werden, wenn die Installation dem Vermieter „nicht zugemutet“ werden kann.

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