Solarpaket beschlossen

Bereits im vergangenen Jahr wurden umfassende Änderungen im Bereich der PV-Stromnutzung durch den Bund angekündigt. Konkret besteht seit dem Frühjahr 2023 der Plan zur Umsetzung von zwei sogenannten Solarpaketen.

Die geplanten Änderungen greifen in viele einzelne Paragrafen der relevanten wie dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), dem Energie Wirtschaftsgesetz (EnWG) und vielen weiteren ein und werden auf Grund Ihrer Fülle daher als sogenannte Solarpakete bezeichnet. Das erste solche Paket sollte bereits zum Ende des Jahres 2023 verabschiedet werden, was sich jedoch auf das Frühjahr 2024 verschoben hat und aktuell zur Debatte steht. Der zweite Teil soll anschließend im Laufe diesen Jahres erarbeitet und zum Ende 2024 weitere Vereinfachungen im Bereich der Erneuerbaren Energien bringen.

 

Neben vielen kleinen Änderungen sind es vor allem 2 größere die hier entscheidende Verbesserungen bringen sollen.

1.       Steckersolargeräte werden als solche in das EEG aufgenommen und dürfen künftig mit einer Leistung bis zu 2.000 Watt betrieben werden, jedoch maximal 800 W über einen Wechselrichter in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Des Weiteren soll sich durch die Änderungen, die Anmeldung auf eine Registrierung im Marktstammdatenregister. Analog dazu hat der zuständige Netzbetreiber ein eventuell alten rückwärtslaufender Zähler zu dulden, wenn nicht ausreichend schnell ein Zählertausch vorgenommen werden kann.

2.       Die Handhabung der Steckersolargeräte  wird im WEG-Recht § 20 verankert und voraussichtlich, Ladestationen, Installationen von SAT-Antennen und Barriere reduzierenden Maßnahmen gleichgestellt. Ein solche Anlage wird somit eine für die Eigentümergemeinschaft „zumutbaren baulichen Veränderung“ Vorgaben zur Installation können weiterhin gemacht werden, dürfen aber nicht zum Scheitern des Vorhabens führen, beispielsweise durch unverhältnismäßige Anforderungen

3.       Die größte Änderung betrifft die neu eingeführte und parallel zur Mieterstromförderung nutzbare „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“. Hiermit soll es vor Allem Bewohnern von Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden, ohne umfassende Pflichten und mit wenig Bürokratie, Strom aus einer am Haus installierten Photovoltaikanlage zu nutzen. Die Eigentumsverhältnisse sollen hierbei ebenso wenig eine Rolle spielen wie auch der individuelle Stromversorger. Über einen entsprechenden Vertrag der zwischen dem Anlagenbetreiber und dem jeweiligen Bewohner/ Nutzer geschlossen wird, kann freiwillig eine ergänzende Versorgung der jeweiligen Wohnung stattfinden.

Möglich wird dies aber erst mit sogenannten Smartmetergateways, neuen intelligenten Stromzählern, die neben dem Verbrauch in kWh ebenso erfassen können wie viel Leistung durch das Netz zur Verfügung gestellt werden muss oder eben im Rahmen der gemeinschaftlichen Versorgung durch eine PV-Anlage an die Nutzer verteilt wurde. Dieser Smart-Meter-Rollout wird voraussichtlich erst ab 2025 starten, wodurch diese neuartige Möglichkeit der PV-Stromnutzung erst im nächsten Jahr konkret möglich sein wird

 

Autor: Felix Schneider

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