Kohle vom Staat nur mit erneuerbaren Energien
Änderungen bei der Förderung effizienter Gebäude
Wer einen Zuschuss für eine neue Heizung erhalten möchte, muss künftig konsequent erneuerbare Energien einsetzen. Außerdem sinken die Fördersätze, sodass Eigentümerinnen und Eigentümer weniger Unterstützung für die energetische Modernisierung erhalten. Um einen vollständigen Förderstopp im Herbst zu verhindern war dieser Schritt nötig, denn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind begrenzt.
Mit einer um bis zu 35 Prozentpunkten niedrigeren Förderung fällt bei den Biomasseheizungen die Absenkung besonders stark aus, sodass es für Pellet- oder Scheitholzkessel künftig im besten Fall nur noch lediglich 20 Prozent Zuschuss gibt. Mit 10 Prozentpunkten weniger verbleibt die Förderung für Wärmepumpen auf einem hohen Niveau, sodass hier noch ein Zuschuss von bis zu 40 Prozent möglich ist. Neu eingeführt wurde zudem eine Gas-Austauschprämie für den Ersatz von mindestens 20 Jahre alten Gaskesseln. Bei Gas-Etagenheizungen wird diese Förderbonus unabhängig vom Alter gewährt.
Fünf Prozentpunkte weniger gibt es für Einzelmaßnahmen, welche die kostenintensiven Wärmeverluste an der Gebäudehülle wirksam verringern. Die Dämmung von Außenwänden, Dächern und Kellerdecken sowie der Austausch der Fenster führt zu einer größeren Unabhängigkeit und verbessert das Wohnklima über das ganze Jahr. Hierfür gibt es künftig noch maximal 20 Prozent Zuschuss.
Der bisher für alle Maßnahmen gültige Förderbonus von fünf Prozent bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme auf Basis einer individuellen Sanierungsfahrplans gibt es nur noch bei der energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, dem Einbau von Lüftungsanlagen und Smart-Home-Technik sowie bei einer Heizungsoptimierung. Beim Kauf neuer Heizungen oder Komplettsanierungen gibt es diesen Förderzuschlag nicht mehr.
Die Förderung von umfassenden Gebäudesanierungen in einem Zug erfolgt ausschließlich über zinsvergünstigte Darlehen mit Tilgungszuschüssen von 10 bis 30 Prozent. Der Tilgungszuschuss reduziert die zurückzuzahlende Darlehenssumme von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Zum 22. September gibt es einen Bonus für die Sanierung sehr ineffizienter Gebäude, wenn diese zu einem Effizienzhaus 55 oder sogar zu einem Effizienzhaus 40 werden.
Bei umfassenden Sanierungen sind die Änderungen bereits am 28. Juli 2022 in Kraft getreten, für Einzelmaßnahmen gilt der Stichtag 15. August. Künftig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Förderung von Einzelmaßnahmen zuständig; die Förderbank KfW für Anträge auf umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus.
Die Agentur für Klimaschutz im Landkreis Tübingen beantwortet Ihre Fragen zur energetischen Sanierung und wie Sie optimal Fördermittel nutzen können unter 07071 / 567 960 oder per E-Mail an info@agentur-fuer-klimaschutz.de