Informationen zum aktuellen Haushaltsstop und Förderungen
Mitteilung vom BAFA und vom GHI
Es werden seitens der BAFA mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Folgende Förderprogramme sind derzeit pausiert:
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
- Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)*
- Förderprogramm Serielle Sanierung
- Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
- Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
- Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land
- Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
Ausgenommen von der Antragspause sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Beratungsangebote der VZ können weiterhin in Anspruch und gefördert werden. Informationen zu den Beratungsangeboten finden Sie hier: Energieberatung der Verbraucherzentrale im Landkreis Tübingen
Unabhängige Beratung bei weiteren Fragen
Bei Fragen rund um das Gebäudeenergiegesetzt können Sie unser unabhängiges und persönliches Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Gerne unterstützten wir Sie bei Ihren individuellen Fragen rund um gesetzliche Anforderungen, Förderprogramme, Heizungstechnik.
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